Liebe Bürger und interessierte Anrainer,

unbenommen der rechtlichen Vorgaben seitens des Bundes zum Lärmschutz und der jeweiligen festgesetzten Grenzwerte zum dB (A) in der 16.BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung) verankert, welche bindend sind, sowie der weiteren Ausführungen im Land Hessen zum Thema Lärmschutz, wurden wissentlich Willensbekundungen abgegeben seitens der Stadtverordneten von Baunatal und des Kreistages des Landkreises Kassel, zu weiteren Mehrverkehren, ohne Berücksichtigung der Vorgaben zur Lärmschutzeinhaltung.

Der gemessene Straßenbahnlärm (Einfachtraktion) im Bereich Altenbauna/ Leiselfeld liegt bereits jetzt schon über den vorgegebenen max. Richtwerten in der Lärmschutzverordnung von 49 dB(A) nachts sowie 59 dB(A) tagsüber.

Eine weitere Ausweitung von Straßenbahnfahrten mit Anhänger in den Stoßzeiten erhöhen diesen Lärmemissionswert um ein vielfaches, was auch nachweislich messbar ist auf der Linie 1 zwischen KS-Wilhelmshöhe - Holländische Str.

 

Es stellt sich somit die Frage, warum seitens der Kommunalpolitik/ Stadtverordneten welche eigentlich von den Bürgern gewählt wurden und für die Einhaltung der Gesetze nach Treu und Glauben (BGB §242) stehen, die  gesetzlichen Vorgaben vom Bund und Land Hessen zum Lärmschutz anscheinend in der Stadt Baunatal keine Relevanz haben oder womöglich egal sind !

- Siehe auch weitere rechtliche Hinweise Bund, Land, Stadt Baunatal unter den Links -

Wird hier vielleicht  versucht gegen den Willen der Bürger und Anrainer sowie rechtlichen Gegebenheiten Tatsachen zu schaffen !

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