Seit Inbetriebnahme der Straßenbahn im Jahr 1995, wurde kein aktiver Lärmschutz von Seiten des Infrastrukturbetreibers der Hessischen Landesbahn (HLB) sowie der Stadt Baunatal installiert.

siehe linke Seite

Auszug Bebauungsplan 58a Stadt Baunatal

Auf dem Bebauungsplan Nr. 58a, kann man die bisherige Grundlage aus dem Jahr 1984/85 einsehen, welche zwei Diesellokfahrten morgens und abends als Grundlage hat für den Schienenverkehr im reinen Wohngebiet, was jedoch längst überholt ist und eine Lärm- und Schallemissionanpassung erfordert laut 16.BImSchV.