1.Lärmschutz - Petition wurde am 15.12.2024 mit Unterschriftenliste der Anrainer versendet und die 2.Lärmschutz - Petition wurde am 15.03.2025 mit den zweiwöchigen Lärmmessungen aus Februar 2025 versendet. Wobei Lärmwerte von 89 dB(A) tagsüber bis 71 dB(A) nachts gemessen wurden. Dabei wurde über 69 Stunden der Lärm gemessen bei 310 Straßenbahnfahrten, von der Haltestelle Kleingarten bis zur Haltestelle Hünstein.
Wie, hinterlassen Sie ihre Kontaktdaten mit Mailadresse auf:
schienenverkehrslaerm-baunatal[at]web.de
LÄRM MACHT KRANK
Seit Einführung der Straßenbahn in Baunatal ist das Netz stetig gewachsen, jedoch nicht der Lärmschutz für die Anrainer/ Bürger, die weiterhin ohne Lärmschutz leben. Die Grundlage zur Lärmbetrachtung ist aus dem Jahr 1985, wo von 2 Zubringerfahrten (morgens 5:30 Uhr und abends 22:30 Uhr) mit der HLB-Diesellok zum VW Werk ausgegangen wurde, was mittlerweile in der Hauptverkehrszeit ein 7/15 Min.Takt ist.
Seit dem 15.05.1995 gibt es die Straßenbahnverbindung der Linie 5 von Kassel nach Baunatal. Bei Inbetriebnahme der Strecke wurde mit einem 30 Minuten Takt geplant, welcher nach kurzer Zeit aufgrund des hohen Kundenzuspruchs zu einem 15 Minuten Takt verdichtet wurde. Zusätzlich fährt heute die Linie 2 als sog. Taktverdichtung für eine umsteigefreie Fahrtalternative, in einem 7 Minuten Takt zur Hauptverkehrszeit (HVZ) morgens und mittags. Alles ist mitgewachsen, nur der Lärmschutz für die Anrainer wurde grob vernachlässigt.
Dafür fährt der Autoverkehr auf vielen Straßen 30 km/h und die Straßenbahn weiterhin Höchstgeschwindigkeit !
Mit Pressemitteilung des NVV vom 25.06.2024, wird seitens des NVV darauf verwiesen, dass die Stadtverordneten Baunatal, Stadtverordneten Kassel und Mitglieder des Kreistag des Landkreises, eine Vorstudie zur Prüfung von Mehrverkehren in Auftrag gegeben haben, wobei erste Ergebnisse im Frühjahr 2025 vorliegen sollen. Die Bürger und Anrainer sind gespannt, welche Varianten letztendlich favorisiert werden, da der vorhandene Lärmschutz laut Bundesimmissionsschutzverordnung (16.BImSchV) und die aufgestellten Lärmschutzvorgaben von der SPD / CDU geführten Landesregierung Hessen, bereits jetzt nicht eingehalten werden.
Die Seiten der Homepage verstehen sich als neutrale Information für interessierte Bürger, zu dem Thema welches die rechtlichen dB (A) Vorgaben sind und welche Möglichkeiten Bürger haben zum Thema Lärmschutz im Rahmen OWIG § 177, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen.
Mit der Bürgermeisterwahl wurde ein sog. "Runder Tisch mit Bürgerbeteiligung" seitens des Bürgermeisters zum Thema Lärmschutz zugesagt.
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